Aloha 
Wie schon in meinem Info-Teil Reisepass
verloren/gestohlen: Infos zum Ersatzpass geschrieben,
wurden am 29. September
2007 unsere Rucksäcke aus dem Jeep gestohlen,
obwohl er nur wenige Meter von uns entfernt stand.
Der Verlust des Reisepasses war das Schlimmste, denn ohne
diesen hätte ich die Insel nicht verlassen können.
Es gibt zwar auf O'ahu, in Honolulu, ein Honorarkonsulat,
aber 1. bin ich Österreicherin und 2. darf dieses
Honorarkonsulat keine Ersatz-Reisepässe ausstellen.
Da wir für die Zukunft so gut es geht auf Nummer
Sicher gehen wollen, haben wir uns bei unserem letzten
Aufenthalt in Linz einen Zweitpass ausstellen lassen.
Dieser fliegt ab diesem Jahr jedes Mal mit. Die Pässe
bewahren wir getrennt auf und hoffen, so das Risiko deutlich
minimieren zu können.
Wie funktioniert das aber mit dem Zweitpass?
Gar nicht so schwierig 
Welche Lösung gibt
es für Österreicher?
Anspruch auf einen Zweitpass hat jeder österreichische
Staatsbürger.
Was wird benötigt?
• Erstpass
• 1 Passfoto (am Linzer Passamt im Neuen Rathaus
steht ein Automat zur Verfügung, für €
6,00 bekommt man 4 Fotos)
• € 69,00 für den Zweitpass
• eine gute Begründung zur Ausstellung für
den Zweitpass
Nun wird sich jeder fragen, was ist eine "gute Begründung"?
Uns wurde angeraten, dass es am einfachsten und sichersten
sei, "intensive Reisetätigkeit" anzugeben,
was wir getan haben.
Wie lange ist der Zweitpass
gültig?
3 Jahre ab Ausstellungsdatum.
Wann erhält man den
Zweitpass?
Ca. 1 Woche nach Antragsstellung, er wird mit der Post
zugeschickt.
Wie ist die Vorgehensweise
bei Auslandsösterreichern?
Die oben angeführten Punkte werden ebenso benötigt.
Hat man keine österreichische Wohnadresse und wohnt
man länger als 5 Jahre im Ausland, wird von Seiten
des Passamtes kontrolliert, ob man noch die österreichische
Staatsbürgerschaft besitzt (man muss sich nicht selbst
darum kümmern).
Wohnt man kürzer als 5 Jahre im Ausland, entfällt
die Kontrolle mit dem Staatsbürgerschaftsnachweis.
Hat man als Auslandsösterreicher keine österreichische
Wohnhadresse, muss man eine solche angeben (Adresse von
Freunden z. B.). Der Zweitpass wird nicht ins Ausland
verschickt!! Dies ist dann die Aufgabe des Freundes.
Stand: 15. Oktober 2009
Wichtig:
ESTA muss vor der Reise für den Erst- und den Zweitpass
beantragt werden .
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Welche Lösung gibt es für Deutsche?
In Deutschland ist man sehr stark von den örtlichen
Handhabungen in der Wohnsitzgemeinde abhängig.
Köln: Hier
ist der Stadt
Köln Bürgerservice zuständig.
Auszug:
Sie erhalten mehrere Pässe:
wenn Sie aus beruflichen Gründen
viel reisen und wegen der zeitlichen Verzögerungen
bei der Visabeschaffung ein Pass nicht ausreicht.wenn
Sie in einen Staat reisen wollen, der Ihnen vermutlich
die Einreise verweigert, weil aus dem ersten Pass ersichtlich
ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten
haben oder aufhalten wollen. Dies kann vorkommen bei Einreise
in arabische Staaten mit vorhandenen Einreisevermerken
des Staates Israel. Begründungen, die nur vorsorgliche
oder allgemeine Aspekte beinhalten reichen nicht aus.
Es kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass
für häufige Auslandsreisen automatisch immer
zwei oder mehrere Pässe benötigt werden. Auch
wenn Sie bisher mehrere Pässe hatten, müssen
Sie uns erneut die Gründe mitteilen.
Der Zweitpass wird für
sechs Jahre ausgestellt. Vom Tag der Antragstellung dauert
es etwa vier Wochen, bis der zusätzliche Reisepass
abgeholt werden kann. Wenn Sie nicht so lange warten können,
beantragen Sie bitte einen Expresspass oder, falls auch
dieser nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann,
einen vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass.
Vorsprache:
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Gebühren:
37,50 Euro für einen Zweitpass für Personen
unter 24 Jahren
59 Euro für einen Zweitpass für Personen ab
24 Jahren
26 Euro für einen vorläufigen
maschinenlesbaren Zweitpass. Dieser wird für ein
Jahr ausgestellt.
zuzüglich 32 Euro für
einen Expresspass
zuzüglich 22 Euro für einen 48-Seitenpass
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München:
Hier ist das Rathaus
zuständig.
Auszug:
Vor der Ausstellung eines zweiten
oder weiteren Passes müssen bestimmte Antragsvoraussetzungen
vorliegen. Um Ihnen unnötige Wege oder Wartezeiten
zu ersparen, geben wir Ihnen hierzu einige Informationen.
Die einschlägigen passrechtlichen
Bestimmungen sehen vor, dass niemand mehrere Pässe
der Bundesrepublik Deutschland besitzen darf, sofern nicht
ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer
Pässe nachgewiesen wird. Dies stellt eine restriktiv
zu handhabende Ausnahmeregelung dar, über deren Notwendigkeit
ausschließlich die zuständige Passbehörde
zu befinden hat.
Die Passbewerberin/der Passbewerber
legt hierzu schlüssig und fundiert, möglichst
durch Vorlage von Unterlagen (z.B. Firmenschreiben, Buchungsbestätigung,
Flugticket, etc.) dar, dass sie/er ein berechtigtes Interesse
an der Ausstellung eines weiteren Passes geltend machen
kann. Begründungen, die nur prophylaktische oder
allgemeine Aspekte beinhalten reichen dafür nicht
aus. Auch kann nicht generell davon ausgegangen werden,
dass für häufige Auslandsreisen automatisch
immer zwei oder mehrere Pässe benötigt werden.
Ebenso ist ein mit Sichtvermerken vollständig bestempelter
Pass allein kein Grund für die Ausstellung eines
weiteren Passes. Auch die Tatsache, dass bereits in der
Vergangenheit mehrere Pässe geführt wurden,
kann ohne Angabe konkreter, schlüssig nachvollziehbarer
Gründe nicht automatisch die Ausstellung eines erneuten
Zweitpasses zur Folge haben. Gerade bei der Genehmigung
von Zweit- oder Drittpässen ist es nämlich unerlässlich,
die Notwendigkeit im konkreten Einzelfall zu prüfen.
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